Das Behandlungsangebot umfasst alle psychischen Störungen mit Krankheitswert im Erwachsenenalter, z.B. aus dem Bereich der psychotischen Erkrankungen, der affektiven Störungen, der Angst- und Zwangsstörungen, der somatoformen Störungen, der Folgen von Traumatisierungen und akuten Belastungssituationen sowie der Persönlichkeitsstörungen.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Störungen das Ergebnis bewusster und unbewusster Lernprozesse sind. Zu Beginn der Behandlung wird mit Ihnen erarbeitet, welche Bedingungen in Ihrer Lebensgeschichte und in Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiterhin wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden die Therapieziele und der Behandlungsplan gemeinsam festgelegt. In der Verhaltenstherapie werden Sie motiviert und angeleitet, Ihr Handeln, Denken und Fühlen aktiv zu verändern. Dabei werden vorhandene Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Verhaltenstherapie kann dabei im Einzel- oder Gruppensetting stattfinden.
Bevor eine Therapie beginnen kann, findet zunächst ein Erstkontakt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt, in der geprüft wird, ob eine Behandlung in meiner Praxis stattfinden kann. Außerdem geht jeder Therapie eine sorgfältige diagnostische Phase im Rahmen sogenannter probatorischer Sitzungen voraus. Hier wird geprüft, ob "die Chemie stimmt" und eine Indikation für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie besteht. Zusätzlich erfolgt die Abklärung möglicher somatischer Ursachen Ihrer Beschwerden im Rahmen eines ärztlichen Konsils.
Sind die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie erfüllt, entscheiden wir gemeinsam, ob eine Einzel- oder Gruppentherapie oder eine Kombination aus beidem für Ihr Anliegen sinnvoll ist.
In einer Einzeltherapie haben Ihre individuellen Themen Raum, um gehört zu werden. Eine Einzeltherapie dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Eine Therapie kann unterschiedlich lange andauern. Grundsätzlich ist für gesetzlich Krankenversicherte die Aufnahme einer Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder einer Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) möglich. Eine Langzeittherapie kann auch auf 80 Sitzungen verlängert werden.
Eine Gruppentherapie findet in kleinen Gruppen (ca. 3 bis 9 Teilnehmer*innen) in einem geschützten Rahmen statt. Eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Die Kontingente für Gruppentherapien entsprechen denen der Einzeltherapien. So können bei einer Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen (bei Verlängerung bis zu 80 Sitzungen) beantragt werden.
Gruppentherapie bietet eine wertvolle Ergänzung zur Einzeltherapie und hat zahlreiche Vorteile, die sie für viele Menschen zu einer besonders effektiven Behandlungsmöglichkeit machen. In einem geschützten Rahmen arbeiten mehrere Teilnehmer*innen gemeinsam an ihren individuellen Themen, was die therapeutische Erfahrung bereichern und unterstützen kann.
Gruppentherapie ist damit eine wirkungsvolle Möglichkeit, an persönlichen Themen zu arbeiten und sich gleichzeitig von anderen inspirieren zu lassen. Durch die Interaktion mit anderen können Sie Ihre eigenen Themen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Gruppensituationen ermöglichen oft tiefere Einsichten und eine intensivere Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Verhaltensmustern, als es in der Einzeltherapie alleine möglich ist. Wenn Sie sich in einer Gruppe sicher und verstanden fühlen, können Sie von der Stärke der Gemeinschaft profitieren und gleichzeitig an Ihren eigenen Zielen und Herausforderungen wachsen.
Aufgrund meiner Kassenzulassung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte zum ersten Termin mit. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Psychotherapie wird auch von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Für eine Zusammenarbeit ist es wichtig, dass Sie sich vor der Kontaktaufnahme erkundigen, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und welche Voraussetzungen ggf. erfüllt sein müssen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten einer Behandlung selbst zu tragen.
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